Nach einer sorgfältigen Anamnese bespreche ich mit meinen Patienten die Richtung und den sinnvollen zeitlichen Umfang der Behandlung. Je nach Krankheitsbild und Schnelligkeit der Genesung kann eine Behandlung zwischen drei und zwölf Einheiten umfassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit von quartalsweisen Folgebehandlungen, um kleinere Einschränkungen z.B. der körperlichen Beweglichkeit aufzufangen.
Bei akuten und klar umschriebenen Krankheitsbildern (z.B. Bänderdehnung/-riss, Tennisellenbogen, Fraktur) empfiehlt sich häufig eine Kombination aus Akupunktur und Bio-Elektro-Stimulation. Bei chronischen Krankheitsbildern bzw. solchen, die den gesamten Körper und oft auch das Seelenleben betreffen, geht meine Empfehlung meist in Richtung der myofascialen Behandlung nach Bowen in Verbindung mit Homöopathie oder Phytotherapie.
Eine Überprüfung des Störpotentials von Narben sowie ein Blick auf (berufliche) Stressoren, Ernährung und Bewegung sind grundsätzlich angeraten.
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Das Honorar meiner Behandlungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (2010). Patienten erhalten eine Rechnung, die bei privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen (meist zu einem festen prozentualen Anteil) sowie bei der Einkommensteuererklärung (Rubrik der Gesundheitskosten) eingereicht und geltend gemacht werden kann.
"Ein Arzt, der zwei verschiedenen Patienten die gleiche Behandlung verschreibt und eine identische Entwicklung erwartet, ist eigentlich eine Bedrohung für die Gesellschaft" (Lin Yutang, 1895-1976; chinesischer Schriftsteller und Übersetzer)